Allgemeine Geschäftsbedingungen
§ 1 Allgemeines
1. Der Auftragnehmer erbringt Leistungen im Bereich der Fotografie. Der Auftragnehmer erbringt alle Lieferungen und Leistungen ausschließlich auf der Grundlage dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Diese sind Bestandteil der jeweils mit dem Kunden abgeschlossenen Verträge für Dienstleistungen.
2. Allgemeine Geschäftsbedingungen des Auftraggebers werden nicht Vertragsbestandteil.
3. Informationen, die bei vernünftiger Betrachtung für die Durchführung der vertraglichen Leistung des Auftraggebers erforderlich sind, schuldet der Auftraggeber rechtzeitig zu übermitteln, sodass der Auftragnehmer die vertragliche Leistung ohne Verzögerung und ohne zusätzlichen Aufwand durchführen kann.
4. Der Auftraggeber wird darauf hingewiesen, dass Bilder stets dem künstlerischen Gestaltungsspielraum des Auftragnehmers unterliegen. Reklamationen und / oder Mängelrügen hinsichtlich des vom Auftragnehmer ausgeübten künstlerischen Gestaltungsspielraums sind ausgeschlossen. Dies bezieht sich beispielsweise auf den Aufnahmeort, die Auswahl der Motive, die Farbkorrektur sowie der verwendeten optischen und technischen Mittel der Fotografie. Nachträgliche Änderungswünsche des Auftraggebers bedürfen einer gesonderten Vereinbarung und Beauftragung und sind gesondert zu vergüten.
5. Es kann nicht garantiert werden, dass alle bei einer Feier anwesenden Personen fotografiert werden. Der Auftragnehmer ist aber stets bemüht dies zu erreichen, falls dies vom Auftraggeber erwünscht ist.
6. Der Auftragnehmer wählt die Fotos aus, die dem Auftraggeber ausgehändigt werden.
7. Dem Auftragnehmer sind angemessene Pausen inkl.Verpflegung zu gewähren.
8. Der Auftraggeber verpflichtet sich, die Fotos innerhalb eines Zeitraums von 3 Monaten ab der Bereitstellung der Fotos eigenständig zu sichern. Der Auftragnehmer archiviert das Fotomaterial standardmäßig über einen Zeitraum von 3 Jahren, verpflichtet sich aber nicht zur dauerhaften Archivierung.
9. Originaldateien, wie RAW-Dateien verbleiben beim Auftragnehmer. Eine Herausgabe an den Auftraggeber erfolgt nur bei gesonderter schriftlicher Vereinbarung.
§ 2 Urheberrechte, Nutzungsrechte, Eigenwerbung
1. Dem Auftragnehmer steht das Urheberrecht an den Fotos nach Maßgabe des Urheberrechts zu.
2. Der Auftraggeber überträgt dem Auftragnehmer unwiderruflich, zeitlich und örtlich unbefristet sämtliche Rechte für die Nutzung der von ihm gefertigten Fotos Nutzungsrechte.
3. Das Recht der Vervielfältigung und der Weitergabe an Dritte durch den Auftraggeber wird für nichtkommerzielle Zwecke eingeräumt. Eine kommerzielle Nutzung ist nicht gestattet und erfordert eine schriftliche Zustimmung des Auftragnehmers. Eigentumsrechte werden nicht übertragen. Nutzungsrechte gehen erst nach vollständiger Bezahlung des Honorars an den Auftraggeber über.
4. Der Auftragnehmer darf die Fotos im Rahmen seiner Eigenwerbung und publizistisch zur Illustration verwenden. Das Fotomaterial kann ohne jegliche Vergütungen an den Auftraggeber verwendet werden.
5. Der Auftraggeber ist damit einverstanden, dass der Auftragnehmer bei der Verwendung der Fotos die Vornamen des Auftraggebers, die Bezeichnung der Location und das Datum des Shootings / der Reportage benennt.
6. Der Auftraggeber ist allein dafür verantwortlich, dass durch die vom Fotografen im Auftrag des Auftraggebers angefertigten Aufnahmen keine Rechte Dritter (insbesondere Persönlichkeits, Urheber-, Marken oder sonstige Schutzrechte) verletzt werden. Der Fotograf ist nicht verpflichtet, die Rechtmäßigkeit der Inhalte oder Motive zu prüfen. Wird der Fotograf aufgrund der Ausführung des Auftrags von Dritten wegen Verletzung solcher Rechte in Anspruch genommen, verpflichtet sich der Auftraggeber, den Fotografen von sämtlichen Ansprüchen Dritter sowie den angemessen Kosten der Rechtsverteidigung freizustellen. Der Auftraggeber übernimmt sämtliche Kosten, die im Zusammenhang mit der Einholung erforderlicher Rechte, Genehmigungen oder Lizenzen für die Nutzung der Aufnahme entstehen.
§ 3 Honorare und vorzeitige Vertragsbeendigung
1. Das Honorar für den Auftrag entspricht der als Gesamtbetrag im Vertrag Ziffer 3 aufgeführten Summe.
2. Der Rechnungsbetrag wird bei Lieferung der Bilder (mittels Online-Galerie) per Überweisung an den Auftragnehmer innerhalb von 14 Tagen fällig. Der Auftraggeber erklärt sich damit einverstanden, Rechnungen per E-Mail zu erhalten, in diesem Fall entfällt der Postversand.
3. Nach einer Mahnung kommt der Auftraggeber in Verzug. Nach Eintritt des Verzugs ist das Honorar mit 10% p.a. zu verzinsen. Mahnspesen und die Kosten (auch außergerichtlicher) anwaltlicher Interventionen gehen zu Lasten des Auftraggebers.
4. Bis zur vollständigen Bezahlung des Honorars bleiben Nutzungsrechte für das gelieferte Bildmaterial beim Auftragnehmer.
5. Rabatte jeglicher Form sind nicht übertragbar, auszahlbar oder kombinierbar.
6. Wünscht der Auftraggeber während oder nach der Aufnahmeproduktion Änderungen, hat er die Mehrkosten zu tragen. Der Auftragnehmer behält den Vergütungsanspruch für bereits begonnene Arbeiten.
7. Für spontante Verlängerung der Aufnahmeproduktionen auf ausdrücklichen Wunsch des Auftraggebers erhöht sich das Honorar anteilig zur im Vertrag genannten Stundenanzahl für die Dauer der fotografischen Begleitung. Für jede angefangene Verlängerungsstunde wird das Honorar entsprechend dem Verhältnis der vereinbarten Gesamtstunden berechnet, sofern hierzu keine andere schriftliche Vereinbarung vor Auftragsbeginn getroffen wurde. Das Honorar für jede angefangene Verlängerungsstunde entspricht dem Bruchteil des Pauschalhonorars, der sich aus der Division des Pauschalhonorars durch die im Vertrag vereinbarte Stundenzahl ergibt.
8. Verzögert sich die Durchführung des Auftrags aus Gründen, die der Auftraggeberzu vertreten hat oder infolge höherer Gewalt wie z.B. Witterungseinflüssen, sokann der Auftragnehmer eine angemessene Erhöhung des Honorars desTagesatzes/ Pauschalhonorars für jede angefangene Verlängerungsstundeverlangen. Bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit des Auftraggebers kann er auch Schadensersatzansprüche geltend machen.
9. Tritt der Auftraggeber vor dem vereinbarten Termin vom Vertrag zurück, so werden folgende Ausfallhonrare fällig:
- Bis 6 Monate vor dem vereinbarten Termin: 10% des vereinbarten Honorars
- 4 bis 6 Monate vor dem vereinbarten Termin: 25% des vereinbarten Honorars
- 14-Tage bis 4 Monate vor dem vereinbarten Termin: 50% des vereinbarten Honorars
- Weniger als 14-Tage vor dem vereinbarten Termin: 75% des vereinbarten Honorars.
Dem Auftraggeber bleibt der Nachweis vorbehalten, dass dem Fotografen kein oder ein wesentlicher geringerer Schaden entstanden ist. Der Fotograf verpflichtet sich, ersparte Aufwendungen sowie etwasige Einnahmen aus einer anderweitigen Vergabe des Termins anrechnen zu lassen.
10. Dem Auftraggeber steht es frei nachzuweisen, dass dem Auftragnehmer kein oder ein geringer Schaden entstanden ist.
11. Im Falle einer berechtigten Kündigung aus wichtigem Grund, die der Auftragnehmer zu vertreten hat, entfällt das Ausfallhonorar.
12. Sofern der Auftragnehmer die fotografische Begleitung aus Gründen, die er zu vertreten hat, nicht durchführen kann, entfällt der Vergütungsanspruch.
§ 4 Haftung
1. Gegen den Auftragnehmer gerichtete Schadensersatzansprüche aus Verzug, Unmöglichkeit der Leistung, Verletzung von gesetzlichen und/oder vertraglichen Neben- und Schutzpflichten bei Vertragsabschluss sind ausgeschlossen, soweit der Schaden nicht durch vorsätzliches Verhalten des Auftragnehmers oder seine Erfüllungsgehilfen verursacht worden ist. Die Organisation, Vergabe und Ausführung von Aufträgen geschieht mit sorgfältiger Planung. Sollte jedoch auf Grund besonderer Umstände, wie z.B. plötzlicher Krankheit (auch von Familienangehörigen des Auftragnehmers), Verkehrsunfall, Umwelteinflüsse, Verkehrsstörungen etc. der Auftragnehmer zu dem vereinbarten Fototermin nicht erscheinen können, wird keine Haftung für jegliche daraus resultierenden Schäden, Verluste oder Folgen übernommen. Jedoch bemüht sich der Auftragnehmer (soweit erwünscht) um einen Ersatzfotografen der auf eigene Rechnung Leistungen erbringt. Ein Anspruch hierauf besteht nicht. Für Mehrkosten, die durch die Buchung Dritter entstehen, wird nicht gehaftet.
2. Bereits gezahlte Honorare für noch nicht erbrachte Leistungen werden dem Auftraggeber in den unter § 4 Ziffer 1 AGB genannten Fällen zurückerstattet.
3. Der Auftragnehmer haftet nicht für Unpünktlichkeit oder Verhinderungen, sofern er diese nicht zu vertreten hat.
4. Der Auftragnehmer haftet nicht für den Verlust von gespeicherten Daten und digitalen Daten. Sollte es zum Verlust der Daten vor Fertigstellung und Übergabe an den Auftraggeber kommen, so bekommt dieser das volle Pauschalhonorar unter Ziffer 3 zurückerstattet. Der Auftragnehmer ist berechtigt, für die gewünschte Erstellung von Material wie Fotobüchern etc. Fremdlabore, Fotobuchhersteller etc. zu beauftragen. Über den Materialwert hinausgehender Schadensersatz ist ausgeschlossen.
5. Der Auftragnehmer haftet nicht für Lichtbeständigkeit und Dauerhaftigkeit der Bilder.
6. Zusendung und Rücksendung von Material (Bilder, Bücher etc.) erfolgen auf Kosten und Gefahr des Auftraggebers. Sollte eine Rücksendung den Auftragnehmer nicht erreichen, so kann der Auftragnehmer hierfür nicht haftbar gemacht werden.
7. Beanstandungen (mit Ausnahme zur künstlerischen Gestaltungsfreiheit, vgl. § 1 Ziffer 4 AGB) sind innerhalb von 7 Tagen nach Übergabe der Bilder schriftlich beim Auftragnehmer einzureichen. Danach gelten die Bilder als vertragsgemäß und mängelfrei abgenommen.
8. Bei Reproduktionen, Nachbestellungen und Vergrößerungen können sich farbdifferenzen gegenüber der Vorlage oder den Erstmaterial ergeben. Farbdifferenzen können auch bei Bildabzügen und Drucken jeder Art auftreten, die aus einer digitalen Datei erstellt wurden. Dies ist kein Fehler des Werkes, eine Reklamation ist hierdurch nicht berechtigt.
9. Liefertermine für Fotos sind nur dann verbindlich, wenn sie schriftlich vom Auftragnehmer bestätigt worden sind. Der Auftragnehmer haftet für Fristüberschreitung nur bei Vorsatz.
§ 5 Reisekosten, sonstige Kosten
1. Übersteigt die An- und Abreise des Auftragnehmers den zuvor vereinbarten Umfang oder wurde keine anderslautende schriftliche Vereinbarung getroffen (vlg. Ziffer 1 des Vertrages), werden folgende Reisekosten berechnet: je zusätzlich gefahrenem Kilometer 0,40 € zzgl. je angefangene Stunde Fahrzeit 35 €. Bei Anreise mit der Bahn oder dem Flugzeug sowie bei erforderlicher Übernachtung werden die tatsächlich entstehenden Kosten und Spesen (gegen Beleg) in Rechnung gestellt. Der Auftraggeber hat keinen Anspruch auf die Wahl eines bestimmten Verkehrsmittels für die An- und Abreise oder Wahl eines bestimmten Hotels für die Übernachtung.
2. Durch den Auftrag anfallende sonstige Kosten wie Parkgebühren, Maut- und Autobahngebühren, Porto und Verpackung sind nicht im Honorar enthalten und gehen zu Lasten des Auftraggebers falls nicht anderweitig vereinbart.
§ 6 Dienstleistungsauftrag und Nebenpflichten
1. Sofern Sie mich für die Dokumentation Ihrer Veranstaltung beauftragen, arbeite ich ausschließlich im Rahmen eines Dienstleistungsauftrages zur Erstellung der Fotos, welches das Ereignis mit all seinen relevanten Eigenschaften zeigt. Daher ergibt sich für den Auftraggeber die Verpflichtung alle relevanten Personen zu informieren, dass ein fotografisches Werk erstellt wird, sowie alle Drehgenehmigungen und Nutzungsrechte einzuholen. Dies gilt sowohl im Bezug auf Örtlichkeiten, Personen und Kunstwerke, die an dem Drehtag fotografiert werden könnten.
2. Der Auftraggeber versichert, dass er an allen, dem Auftragnehmer übergebenen Vorlagen das Vervielfältigungs- und Verbreitungsrecht, sowie bei Personenbildnissen die Einwilligung der abgebildeten Personen zur Veröffentlichung, Vervielfältigung und Verbreitung besitzt. Ersatzansprüche Dritter, die auf Verletzung dieser Rechte beruhen, trägt der Auftraggeber (vgl. §2 Ziffer 4 AGB).
§ 7 Datenschutz
1. Wenn Sie mit mir in Kontakt treten verarbeite und nutze ich nach Maßgabe des Bundesdatenschutzgesetzes persönliche Daten, soweit dies für unsere Geschäftsbeziehung, insbesondere zur Abwicklung Ihres Auftrages und Pflege der Kundenbeziehung notwendig ist. Eine Weitergabe an Dritte findet ausschließlich bei der Auslieferung statt. Ansonsten findet eine Weitergabe an Dritte nicht statt, es sei denn wir sind aufgrund bestehender Gesetze dazu verpflichtet. Sie haben jederzeit das Recht unentgeltlich unseren Datenbestand bezüglich Ihrer Person einzusehen. Ferner haben Sie das Recht uns zu einer Löschung dieser Daten zu veranlassen. Bei Vertragsabschluss stimmt der Auftraggeber der Datenschutzerklärung des Auftragnehmers zu.
§ 8 Widerrufsrecht
1. Sie können Ihre Vertragserklärung innerhalb von zwei Wochen ohne Angabe von Gründen in Textform (z. B. Brief, E-Mail) widerrufen. Der Widerruf muss ausdrücklich erfolgen. Die Frist beginnt mit Zugang des vom Auftragnehmers unterschriebenen Vertrags. Zur Wahrung der Widerrufsfrist genügt die rechtzeitige Absendung des Widerrufs. Der Widerruf ist zu richten an: Alexander Hertle Hohenstaufenstr. 4, 71364 Winnenden, E-Mail-Adresse: info@alexanderhertle-fotografie.de
2. Widerrufsfolgen: Im Falle eines wirksamen Widerrufs sind die beiderseits empfangenen Leistungen zurück zu gewähren und ggf. gezogene Nutzungen herauszugeben.
3. Soweit der Fotograf mit der Erbringung der Dienstleistung auf Ihren ausdrücklichen Wunsch vor Ablauf der Widerrufsfrist beginnt, erlischt Ihr Widerrufsrecht, wenn die Leistung vollständig erbracht ist. Für bis zum Widerruf erbrachte Teilleistungen hat der Auftragnehmer einen Anspruch auf deren Vergütung. Mit der Annahme dieser AGB erklären Sie Ihre Kenntnis von dem Verlust Ihres Widerrufsrechts unter den genannten Voraussetzungen.
4. Das Widerrufsrecht besteht nicht, wenn Inhalt des Vertrages die Lieferung von Waren ist, die nach Ihrer Spezifikation angefertigt werden und die eindeutig auf Ihre persönlichen Bedürfnisse zugeschnitten sind.
§ 9 Schlussbestimmungen
1. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland, auch bei Lieferungen und Veröffentlichungen im Ausland. Für alle nicht in diesen AGB geregelten Punkten, tritt die gesetzliche Regelung in Kraft. Der Gerichtsstand ist Regensburg.
2. Nebenabreden zum Vertrag oder zu diesen AGB bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Textform.
3. Sollte eine Bestimmung dieser allgemeinen Geschäftsbedingungen rechtsunwirksam sein oder werden, so bleiben der erteilte Auftrag und die übrigen Bestimmungen dieser allgemeinen Geschäftsbedingungen dennoch wirksam. Die Parteien verpflichten sich, an Stelle einer unwirksamen Bestimmung eine dieser Bestimmung möglichst nahekommende wirksame Regelung zu treffen.